Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
In der grafischen Industrie gelten die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Sie sind bei der Offertstellung dem Kunden zur Kenntnis zu bringen.
Offerten
Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Im Interesse des Vermittlers sind alle Offerten und Auftragsbestätigungen schriftlich abzugeben. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen. Der Vermittler behält sich ausdrücklich vor, dass er trotz erstellter Offerte ohne Kostenfolge von dieser zurücktreten kann, sofern ihr vor Offertstellung der Inhalt nicht bekannt war.
Inhalt Produktionsvertrag
Der Vermittler verpflichtet sich zur Erstellung der in Auftrag gegebenen Produktionssache und der Auftraggeber zur Bezahlung sämtlicher anfallender Kosten. Darunter fallen auch die Kosten für die Herstellung oder Bearbeitung von Daten, die separat ausgewiesen werden können. Eine Herausgabepflicht des Vermittlers für diese Daten, Arbeitsunterlagen und Werkzeuge besteht für den Vermittler jedoch nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Vertrag vereinbart.
Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich MwSt. Allfällig anfallende Transportkosten sind speziell auszuweisen. Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung eintreten können und deren Preiskonsequenzen dem Auftraggeber mitgeteilt werden müssen.
Aufträge für Dritte
Will der Auftraggeber den Produktionsauftrag auf Rechnung eines Dritten oder mit dem Ziel, die Rechnung an einen Dritten zu stellen, abschliessen, bleibt er weiterhin Vertragspartei des Vermittlers und damit in Bezug auf die Bezahlung Schuldner; es sei denn, er weise sich bei Vertragsabschluss schriftlich als bevollmächtigter Vertreter des Dritten aus.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Abgelieferte Ware bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum des Vermittlers. Der Vermittler kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeit, oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate erstreckt, so ist der Vermittler berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung der Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzuhalten. Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, werden vom Vermittler unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert.
Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt beim Vermittler eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Unterlagen beim Vermittler und enden mit dem Tage, an dem die Produktionssachen den Produktionsort verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist der Vermittler nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche den Vermittler kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vermittler für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet der Vermittler höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt.
Abnahmeverzug
Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist der Vermittler berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.
Skizzen und Entwürfe
Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Produktionsauftrag erteilt wird.
Urheberrechte
Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermittlers.
Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Auftraggebers
Allfällige Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Auftraggebers bleiben gewahrt. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die zur Verfügung gestellten Daten aufbewahrt oder herausgegeben werden; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Produktionsvertrag vereinbart.
Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber dem Vermittler zur Verfügung gestellten Bild und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung.
Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge
Die von einem Vermittler erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum des Vermittlers.
Mehraufwand
Vom Besteller oder dessen beauftragten Vermittler gegenüber dem Angebot verursachten Mehraufwand (wie Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträger oder Text- und Bilddaten sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Autorkorrekturen
Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.
Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Soweit dem Vermittler durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden des Vermittlers.
Mehr- oder Minderlieferung
Mehr-, oder Minderlieferungen bis 10 % des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20 %, können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
Vom Besteller geliefertes Material
Vom Besteller beschafftes Material ist dem Vermittler frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Abrufaufträge
Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) inkl. der Abnützung diverser Werkzeuge gehen zu Lasten des Bestellers.
Lieferungen, Verpackung
Bei Lieferung der Ware in einer Sendung an eine Stelle in der Schweiz (Talbahnstation) sind die Verpackungs- und Transportkosten im Preis inbegriffen (Ausnahmen bilden Kleinst- und Kleinaufträge). Davon abweichende Speditionsarten werden dem Besteller nach Aufwand in Rechnung gestellt. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert 4 Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) als Steueranteil, wird als separater Kostenzuschlag auf Lieferungen offen auf der Faktura ausgewiesen.
Mängelrüge
Die vom Vermittler gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonsten gilt die Lieferung als angenommen. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens.
Haftungsbeschränkungen
Dem Vermittler übergebene Manuskripte, Daten, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, wird, vorbehältlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 1.1.1994, gegenüber dem Endverbraucher wegbedungen.
Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt der Vermittler keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Produktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird vom Vermittler nicht übernommen. Die Haftung des Vermittlers beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Verwendete Sprachen
Bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den Unterlagen, die dem Vermittler vom Auftraggeber geliefert werden, übernimmt der Vermittler keine Haftung.
Kontroll- und Prüfdokumente
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Der Vermittler haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Verzichtet der Auftraggeber auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten, so trägt er das volle Risiko. Die Haftung des Vermittlers beschränkt sich auf grobes Verschulden.
Archivierung von Arbeitsunterlagen
Eine Archivierungspflicht für Arbeitsunterlagen (Daten, usw.) besteht für den Vermittler nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart. Wird zusätzlich der Vertrag mit einem Archivierungsvertrag ergänzt, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Auftraggebers und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung des Vermittlers für den Verlust oder Beschädigung von Daten bzw. den weiteren Arbeitsunterlagen wird wegbedungen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist der Ort des Vermittlers. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Vermittlerortes zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist schweizerisches Recht.
Anerkennung
Die Erteilung eines Produktionsauftrages schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein.